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Bootsführerschein - Die große Freiheit...

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    Nach der letzten Binnenprüfung ( Juli 2011) hat sich das Gerücht breit gemacht, daß ab 1.1.2012 der Führerschein Binnen für Sportboote bis 20m Länge gelten. Bisher konnte ich dies, auch von eigentlich unterrichteter Seite nicht bestätigt bekommen.
    Ist es tatsächlich nur ein Gerücht?
    Schon mal Dank im Voraus, wenn mir jemand etwas genaueres mitteilen könnte.

  • #2
    Bootsführerschein am Ende?

    Ist dies der Anfang vom Ende? - Und wenn JA, dann für WEN oder WAS?

    Fast unbemerkt arbeiten die Lobbyisten in Berlin.

    Auf unserer Seite http://forum.rbnetz.de/content.php
    befindet sich eine sehr interessannte Meldung in der linken Spalte bei:

    News aus der Yachting-Szene RSS

    mit dem Titel

    Führerscheinpflicht soll gelockert werden


    Der Bootsfahrerin oder dem Bootsfahrer mit Bootsführerschein stellen sich nun Fragen wie:

    Was sind die positiven oder negativen Auswirkungen für uns auf Rhein, Mosel, Lahn oder Saar?
    Bekomme ich dann bei Aldi, Lidl und Co. zukünftig bessere aufblasbare Boote zum Schnäpchenpreis?
    Bekommen wir doch noch die Freigabe für Handfunkgeräte Binnen und darf ich mir ein Blaulicht
    auf das Bimini montieren für die Rettungseinsätze?
    Sollten wir eine Aktion starten mit dem Titel: Führerscheinfrei, aber nur mit Schwimmweste!

    Könnte dies der Rettungsanker für die Lahn werden?
    Müssen wir zukünftig dann die Mosel hoch ab Schweich mit neuen Erfahrungen rechnen?
    Kann ich den Plastikführerschein schon früher haben?
    Werden meine alten Scheine dann endlich aufgewertet und darf ich dann gewisse Funktionen der
    Seefunkhälfte meines Funkgerätes ohne schlechtes Gewissen bedienen?

    Was meint Ihr, alles Easy oder was?:nut:
    Mit wassersportlichem Gruß Reiner
    Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
    (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)

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    • #3
      Ich sehe in der Führerscheinfreiheit bis 15 PS (bisher 5 PS) eine normale Anpassung an europäische Regelungen.
      Warum ein Pilot mit seinem Funkzeugnis, welches deutlich anspruchsvoller ist, nicht auch auf See oder Binnen
      funken dürfen soll erschliesst sich mir nicht.
      Eine europäische Harmonisierung ist von allen gewollt und führt im Gegenzug auch zu Vorteilen wie z.B.
      die Anerkennung der Beleuchtung wenn diese keine BSH-Zulassung besitzt.

      Wenn sich da einige Bootsbesitzer an ihrer Ehre angegriffen sehen weil man nun mit 15PS ohne Schein
      oder auf Charterschiffen unterwegs sein darf, sehe ich die Problematik eher bei diesen.
      [CENTER][FONT=comic sans ms][I][COLOR=#0000cd][SIZE=2]Man entdeckt keine neuen Erdteile, ohne den Mut zu haben,
      alle Küsten aus den Augen zu verlieren.[/SIZE][/COLOR][/I]
      [URL="http://www.youtube.com/watch?v=3cGEymdn5lE"][SIZE=1][I][COLOR=#0000cd](Andre Gide)

      [/COLOR][/I][/SIZE][/URL][/FONT][/CENTER]

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      • #4
        Genau--nur so gehts.

        Wenn man die Sache global betrachtet, hat sich in den Regionen (europaweit) in denen die Führerscheinpflicht gelockert wurde der
        Bootstourismus mitsamt Infrastruktur sehr gut entwickelt.
        Dies ist ein Vorteil für uns alle.

        Ich habe die Hoffnung, daß bei gesteigerter Wirtschaftskraft der Bootsindustrie auch manche (unsinnige) Befahrens-, Anlege und Übernachungsverbote gelockert werden
        um den Bootstouristen (also auch uns, den mit offiziellen Weihen ausgestatteten) entgegen zu kommen.
        Es gibt mehr Tankstellen, mehr Anleger, mehr Service.

        Meckpomm und NL machens vor.

        Wir sind das Volk.

        :Zustimmung:
        Gruß aus Monnem
        Dieter

        Kommentar


        • #5
          Eine Reform war überfällig und es wird weitergehen. Wir brauchen in Deutschland mehr Freiheiten und weniger Bürokratie. Nur Übung macht den Meister, keine Fahrschule, denn die schulen selten mit den passenden Booten. Warum sollen alle Anfänger = Interessierte ins Ausland fahren?

          Kommentar


          • #6
            Die Anhörung dürfte jetzt zu Ende sein, das Ergebnis werden wir in den nächsten Tagen erfahren.
            Bis dahin die Stellungnahme des DOSB zur Anhörung.
            ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
            Stellungnahme des DOSB zur Sportbootschifffahrt
            Der Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat für diesen Dienstag in Berlin zu einer Öffentlichen Anhörung zum Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ (Bundestagsdrucksache 17/7937) geladen. Dabei hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zu diesem Antrag wie folgt Stellung genommen.
            „... Der Deutsche Olympische Sportbund befürwortet den mit dem oben bezeichnen Antrag verfolgten Gedanken, neue Impulse für die Sportbootschifffahrt setzen zu wollen. Er rät jedoch eindringlich von der Annahme in der vorliegenden Form ab, weil die darin gewählten Instrumente zum Teil nicht zielführend sind.
            Die bereits beschlossenen Initiativen des Deutschen Bundestages zur Förderung des Wassersports wie auch des Wassertourismus werden vom DOSB ausdrücklich unterstützt. Seine Mitgliedsverbände arbeiten aktiv an deren Umsetzung mit.
            I. Situation in Deutschland
            Der Wassersport unterliegt in Deutschland besonderen Rahmenbedingungen. Er findet zum großen Teil auf Bundeswasserstraßen statt, auf die er existenziell angewiesen ist. Diese Bundeswasserstraßen gehören zu den meistbefahrenen Wasserstraßen der Welt. Als intensiv genutzte Verkehrswege unterliegen sie demselben Verkehrsmanagement wie andere Verkehrs-wege (Straße, Luftraum). Wassersport im intensiv genutzten öffentlichen Verkehrsraum verlangt nach Überzeugung und Erfahrung des DOSB gewisse Mindestkenntnisse und Mindestbefähi-gungen der beteiligten Sportbootfahrer in Abhängigkeit von Bootstyp und -antrieb.
            Der Deutsche Olympische Sportbund und die ihm angeschlossenen Wassersportspitzen-verbände setzen sich daher in Übereinstimmung und unter Beibehaltung des bewährten Verkehr-smanagements – vor allem auf den Bundeswasserstraßen – für einen freiheitlichen und verantwortungsbewussten Wassersportbetrieb ein.
            Die für das Bewegen auf Bundeswasserstraßen erforderlichen Mindestkenntnisse und -fähig-keiten erwirbt der Wassersportier in Vorbereitung auf den Sportbootführerschein. Sie dienen seiner eigenen Sicherheit, aber auch der Sicherheit der Personen an Bord seines Fahrzeugs und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. So hat der 45. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2007 die weitere Stärkung der Eigenverantwortung in der Sportschifffahrt, etwa durch die Fortführung der Sicherheitsbroschüre ‚Sicherheit für Wassersportler‛ des BMVBS, und die Verbesserung der Befähigung der Sportbootfahrer empfohlen.
            Auf Bundeswasserstraßen gelten darüber hinaus umfangreiche Befahrensregelungen aus Naturschutzgründen. Naturschutzfachlich sind hierfür die Bundesländer zuständig. Die bestehen-den naturschutzfachliche begründeten Befahrensregelungen nach § 5 Satz 3 BWaStrG beruhen auf Anträgen der Bundesländer und zum Teil jahrzehntelangen Abwägungen und Abstimmungs-prozessen zwischen dem Bund und den berührten Bundesländern. Hieran waren die Wasser-sportspitzenverbände und der DOSB maßgeblich beteiligt.
            Für große Teilflächen der Bundeswasserstraßen konnten freiwillige Vereinbarungen zwischen den Wassersportverbänden und zuständigen Naturschutzverwaltungen erreicht und weitreichen-de Beschränkungen des Wassersports und des Wassertourismus abgewendet werden. All diesen Regelungen, wie z. B. auch der Zulässigkeit des Befahrens von Windparks, die im Endausbau etwa die 2-fache Größe des Saarlandes (weit über 4.000 Quadratkilometer) vor deutschen Küsten ausmachen werden, liegt das bestehende Fahrerlaubniswesen für Sportboote zugrunde. Es trägt Sorge dafür, dass die betreffenden Schiffsführer mit den geltenden Bestim-mungen sowie morphologischen und nautischen Bedingungen in diesen Gebieten vertraut sind und die notwendige Fähigkeit besitzen, ein Sportboot sicher und umweltschonend in diesen Gebieten zu bewegen.
            Das Sicherheitsmanagement in den deutschen Verkehrssystemen geht von dem einheitlichen Gedanken aus, dass ein freiheitlicher und von Alltagsreglementierungen möglichst wenig ein-geschränkter Verkehrsablauf zu gewährleisten ist. Dieses ist am ehesten, nachhaltigsten und mit den geringsten Belastungen für die Haushalte des Bundes und der Länder zu erreichen, indem sich die aktiven Verkehrsteilnehmer mit den (in Deutschland relativ anspruchsvollen) Rahmen-bedingungen des Verkehrs vertraut machen und – einmalig in ihrem Leben – die dazu erforder-lichen theoretischen Mindestkenntnisse und praktischen Fähigkeiten erwerben (Führerschein).
            Dies gilt nach Überzeugung des DOSB auch für den Wassersport und den Wassertourismus auf der höchsten Kategorie der deutschen Wasserstraßen, den Bundeswasserstraßen.
            Der Wassersport in Deutschland ist existenziell auf die Nutzung der Bundeswasserstraßen angewiesen.
            Bundeswasserstraßen machen in Deutschland den weitaus größten Teil der wassersportlich nutzbaren und genutzten Gewässer aus. Sie stellen die entscheidende Verbindung zwischen den meisten regionalen Wassersportrevieren her und umfassen auch Flüsse und große Seen.
            Bereits beschlossene Maßnahmen:
            Dem Erfordernis und dem Ziel, die Sicherheit der Sportschifffahrt auf den deutschen Bundes-wasserstraßen zu gewährleisten, dient die vom Deutschen Bundestag geforderte und im Mai 2012 in Kraft tretende Führerscheinreform.
            Daran haben unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwick-lung Fachleute des BMVBS, der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen und der Fachverbände über mehr als zwei Jahre gearbeitet. Fachlich besteht in den eingerichteten Arbeitsgruppen Konsens zu den erforderlichen und sinnvollen Inhalten. Die Führerscheinreform sieht – ent-sprechend den Forderungen und Empfehlungen der beteiligten Fachkreise – u.a. eine Umstellung auf das sogenannte Antwortauswahlverfahren (Multiple Choice), eine stärkere Gewichtung der Praxis und eine deutliche Reduzierung der Zahl der theoretischen Prüfungs-fragen in den Fragenkatalogen vor. Umweltgerechtes Verhalten ist nun deutlicher Ausbildungs-schwerpunkt.
            Der Deutsche Olympische Sportbund empfiehlt, die vom Deutschen Bundestag bereits beschlos-senen Maßnahmen, wie vorgesehen, im laufenden Jahr umzusetzen. Die darin beschlossenen Änderungen und Optimierungen in der Ausbildung und der Prüfung blieben wirkungslos, wenn eine wichtige Gruppe der Verkehrsteilnehmer, wie in Ziffer 1 des vorliegenden Antrags vorgesehen, von diesen der Führerscheinpflicht befreit würde.
            II. Zu den Punkten der Bundestagsdrucksache 17/7937 im Einzelnen:
            1. Zu Pkt.1:
            Von der Aufhebung der Führerscheinpflicht für motorisierte Sportboote bis 11,4 kW (15 PS) rät der DOSB mit Nachdruck ab. Die im Antrag eingangs aufgestellte Prämisse, dass Deutschland im europäischen Vergleich die mit Abstand strengsten Sportbootführerscheinvorschriften habe, ist nicht zutreffend.
            In Deutschland besteht eine Fahrerlaubnispflicht lediglich für Sportboote mit Antriebs-maschine mit einer Leistung von mehr als 3,68 kW (5 PS). Für Sportboote unter Segel besteht in den Küstengewässern gar keine Fahrerlaubnispflicht und auf den Binnenschiff-fahrtstraßen nur auf bestimmten Gewässern in Berlin; auf dem Bodensee ab 4,4 kW (6 PS). Für muskelkraftbetriebene Fahrzeuge besteht keine Fahrerlaubnispflicht.
            In Kroatien besteht seit 2007 leistungsunabhängig eine Sportbootführerscheinpflicht für alle motorisierten Sportboote und für alle Segelboote mit oder ohne Antriebsmaschine über 3 m Länge.
            In Polen ist ein Sportbootführerschein unabhängig von der Antriebsart fOr alle Sportboote mit einer Rumpflänge von mehr als 7,5 m oder einer Antriebsleistung von mehr als 10 kW vorgeschrieben.
            In Slowenien ist ein Sportbootführerschein unabhängig von der Antriebsart für alle Sportboote ab 7 m Rumpflänge und mehr als 7,35 kW Motorleistung erforderlich.
            In Estland besteht eine Fahrerlaubnispflicht für sogenannte kleine Sportboote von 2,5 m bis 24 m an der Küste und auf Binnengewässern; ausgenommen hiervon sind Segelboote mit einer Segelfläche bis zu 25 m2 oder Sportboote mit einer Antriebsmaschine bis 25 kW, vorausgesetzt, das Sportboot wird nur tagsüber und bei guter Sicht und auf See nicht weiter entfernt als 5 Seemeilen von der Küste und auf Binnengewässern nicht weiter entfernt als 9 km vom Ufer geführt.
            In Norwegen ist 2010 als Reaktion auf Sportbootunfälle eine Fahrerlaubnispflicht ein-geführt worden. Sie gilt für alle Sportboote mit einer Länge von mehr als 8 m oder einer Antriebsleistung von mehr als 19 kW.
            In Frankreich ist für alle Sportboote mit einer Motorleistung von über 4,5 kW ein Bootsführerschein vorgeschrieben.
            In Spanien ist für Motorboote mit einer Rumpflänge über 4 m oder einer Leistung von mehr als 11,03 kW und für Segelboote ohne Motor mit einer Rumpflänge von mehr als 5 mein Sportbootführerschein erforderlich.
            In den Niederlanden gilt zum Führen von Motorbooten über 20 km/h (11 Kn) eine höhere Altersgrenze (18 Jahre) als in Deutschland (16 Jahre).
            Die Anhebung der Führerscheinpflichtgrenze würde sich in der Praxis wie ein Außenborder-Privileg auswirken und die Führerscheinpflicht aus der Hand des Staates faktisch in die Hand des Marktes legen. Anders als bei Kfz lässt sich die Motorisierung bei Sportbooten auch von technischen Laien mit wenigen Handgriffen auswechseln. Führerscheinfreie Außenborder lassen sich an beliebig große Bootsrümpfe montieren. Das Problem der gefährlichen Untermotorisie-rung wird dadurch ver- und nicht entschärft. Es bringt mehr Menschen in Gefahr, weil dann die Falschkombination von Boot und Antrieb mit weitaus mehr und größeren Booten möglich wird. Anders als im Straßenverkehr sind solche untermotorisierten Fahrzeuge und ihre Besatzungen nicht nur Verkehrsgefahren , sondern auch Naturgewalten ausgesetzt (Abtreiben im Wind oder Strom, Wellengang, ‚Legerwall-Situationen‛, Auflaufen auf Untiefen oder Schifffahrtshindernisse).
            Neu entsteht das Problem und der Anreiz der Übermotorisierung zu kleiner Boote mit zu großen führerscheinfreien Motoren. Verkehrspädagogisch wäre die Wirkung einer Anhebung der PS-Zahl zur Führerscheinpflicht fatal. Sie untergräbt die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit des Fahr-erlaubniswesens in Deutschland. Der Erwerb eines Befähigungsnachweises würde nicht mehr von der Sicherheit des Verkehrsmittels, sondern vom Kauf des ‚richtigen‛ Motors abhängen und würde vom begünstig-ten Motorenhandel auch so beworben werden.
            Vor Erlass einer solchen Regelung sollte geprüft werden, ob Sportboote bis 11,4 kW (15 PS) Motorleistung tatsächlich sicherer sind als größere Boote und Yachten. Nach der Verkehrsunfall-ursachenforschung bestehen erhebliche Zweifel, dass dem so ist. Die Erkenntnisse der jähr-lichen Reviergespräche zwischen den Wassersportverbänden und den für Verkehrslenkung, Verkehrsbeobachtung und Verkehrsüberwachung verantwortlichen Behörden sprechen ebenfalls gegen diese Annahme. Sie belegen, dass primär kleine offene Sportboote mit vergleichsweise jungen Bootsfahrern an kritischen Situationen und tödlich verlaufenden Unfällen und primär an Verstößen gegen Naturschutzbestimmungen beteiligt sind.
            Der Deutsche Kanu-Verband (DKV) hat in seiner Stellungnahme eingehend auf Folgeeffekte für den wassertouristisch sehr bedeutsamen Kanusport und auf die von ihm dokumentierten 792 Befahrensregelungen aus Naturschutzgründen hingewiesen. Er hat auch aus diesen Erwägun-gen von der vorgesehenen Änderung der Führerscheinpflichtgrenze abgeraten. Der Deutsche Olympische Sportbund teilt die Einschätzung des DKV. Generell muss darauf hingewiesen werden, dass sich das Verkehrsrecht auf Schifffahrtsstraßen deutlich vom Straßenverkehr unterscheidet und teilweise von der jeweiligen Antriebsart des verwendeten Fahrzeugs abhängt und sich daher nicht intuitiv aus vorhandenem Straßenverkehrswissen erschließt. Viele Gefahren wie z.B. Untiefen, Strömungen, Gezeiten, Hochwasser, Manövrierverhalten und Sichtbeschrän-kungen großer Fahrzeuge etc. sind ohne weiteres nicht erkennbar. Die Fahrzeuggrößen (Containerschiff, Schubverband, Sportboot) sind auf dem Wasser deutlich unterschiedlicher als im Straßenverkehr. Gerade auf einer Verkehrsfläche ohne ‚Fahrbahnmarkierungen‛ sind Kennt-nis und Anwendung von Ausweichregeln sowie einwandfreie Standortbestimmung unabdingbar. Ausweichregeln hängen z.B. davon ab, ob sich ein Fahrzeug innerhalb oder außerhalb des sogenannten ‚Tonnenstrichs‛ befindet oder ob einem Motorboot ein Binnenschiff, ein Segelboot, ein muskelbetriebenes Boot oder ein anderes Motorboot begegnet.
            2. Zu Pkt. 2:
            Eine Zulassung führerscheinfreier Hausboote auf der Ostsee wird nicht empfohlen. Das Führen großer windempfindlicher Hausboote auf Seeschifffahrtsstraßen erfordert besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich des Schifffahrtsrechts, der Navigation, der praktischen Seemann-schaft und der Wetterkunde. Die im Antrag gewählte Bezeichnung des Dokuments als ‚Charter-schein‛ entspricht nicht der geltenden Rechtslage. Das Dokument trägt die Bezeichnung ‚Charterbescheinigung‛.
            3. Zu Pkt. 3:
            Es wird empfohlen, die Evaluierung der erwogenen Änderungen im Verkehrsmanagement und Fahrerlaubnisrecht vor ihrer Umsetzung vorzunehmen. Im Bereich des Fahrerlaubnisrechts ist die nachträgliche Wiederrücknahme einer aufgehobenen Fahrerlaubnispflicht schwer zu realisieren. Zum Zwecke der Evaluierung hat die Bundesregierung am 9. August 2004 auf Forderung des Deutschen Bundestages die Erstellung einer zentralen Unfalldatenbank an die WSV sowie an die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) in Auftrag gegeben. Die Einrichtung und Auswertung steht aus.
            4. Zu Pkt. 4 a):
            Der Erwerb von Befähigungsnachweisen für die Sportschifffahrt sollte für den Verbraucher nicht unnötig erschwert werden, in dem für sein Fahrtrevier nicht erforderliche Befähigungsnachweise modular zur Pflicht gemacht werden. Das Ziel sollten nicht weitere Belastungen durch neue Reglementierung, sondern Vereinfachung und Zusammenfassung der bestehenden Vorschriften sein (vgl. Empfehlungen des 45. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2007 und unten Pkt. 8)
            5. Zu Pkt. 4 b):
            Die Forderung nach Umgewichtung der Prüfungsinhalte – mehr Praxis und weniger Theorie – ist in der am 1. Mai 2012 in Kraft tretenden Reform der Sportbootführerscheine bereits erfüllt.
            6. Zu Pkt. 4 c):
            Die Zahl der Fragen in den neuen Fragenkatalogen, die ab dem 1. Mai 2012 zur Anwendung kommen sollen, ist aufgrund der modularen Struktur bereits erheblich reduziert worden.
            7. Zu Pkt. 4 d):
            Die Anerkennung von Befähigungszeugnissen aus der gewerblichen Schifffahrt ist in den einzelnen Verordnungen zu den Sportbootführerscheinen geregelt und wird bei Bedarf vom BMVBS laufend angepasst. Dabei finden auch Teilanerkennungen, der Verzicht auf Prüfungs-teile, Theorie oder Praxis, Berücksichtigung.
            8. Zu Pkt. 5 a):
            Funkzeugnisse aus anderen Ländern werden anerkannt, sofern die erforderliche Gleichwertigkeit besteht. Das Funken ist Teil der nautischen Qualifikation eines Schiffsführers. Ist eine Funkan-lage an Bord, muss er als verantwortlicher Entscheidungsträger wissen, welches Funkverfahren anzuwenden ist. Der Deutsche Segler-Verband (DSV) empfiehlt für alle seegehenden Yachten die Ausrüstung mit einer geeigneten Seefunkanlage.
            9. Zu Pkt. 5 b):
            Die Anerkennung von bestehenden Qualifikationen im Funkwesen wird im Einzelfall geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt.
            10. Zu Pkt. 6:
            Gewerbliche Ausbildungsstätten bedürfen in Deutschland keiner staatlichen Zulassung. So vergibt der Deutsche Segler-Verband (DSV) seit mehr als 40 Jahren an gewerbliche Segelschulen das Prädikat der DSV-Anerkennung, wenn die Qualitätsanforderungen erfüllt sind. Diese sind im Internet unter www.dsv.org veröffentlicht.
            11. Zu Pkt. 7:
            Die Ausrüstungsstandards für Charteryachten sollten sich sowohl an der Größe des betreffenden Fahrzeugs als auch an seinem Fahrtgebiet orientieren. Eine Yacht, die 10 Personen an Bord hat, sollte z.B. auch eine Rettungsinsel für 10 Personen haben.
            12. Zu Pkt. 8:
            Die Zusammenführung der Rechtsgrundlagen für die Sportschifffahrt sollte, wie vom Deutschen Verkehrsgerichtstag empfohlen, weiter verfolgt werden.
            13. Zu Pkt.12:
            Die Ausstellung von Sportbootführerscheinen im Scheckkartenformat wurde vom BMVBS geprüft und wegen erheblicher Mehrkosten für den Bewerber verworfen.
            III. Ergänzende Bemerkungen:
            1. Marketingoffensive
            Das Bundesministerium für Wirtschaft fördert zurzeit eine gemeinsame Marketingoffensive von Tourismus-, Wassersportwirtschafts- und Wassersportverbänden. Sie wurde von einem gemeinsamen Beirat unter Beteiligung des Deutschen Olympischen Sportbundes und der ihm angeschlossenen Wassersportspitzenverbände konzipiert. Die Vorbereitungen sind weitgehend abgeschlossen und sollen im Januar 2012 zur boot in Düsseldorf öffentlich vorgestellt werden.
            Der Deutsche Olympische Sportbund empfiehlt, die Marketingoffensive als gemeinsame Initiative von Tourismusverbänden, Wassersportwirtschaftsverbänden und gemeinnützigen Wassersport-verbänden umzusetzen. Er rät davon ab, dieses Projekt in zeitliche oder inhaltliche Verbindung mit einer Teilabschaffung von Sportbootführerscheinen zu bringen.
            Eine zeitliche Kombination würde Verbrauchern und Märkten den falschen Eindruck vermitteln, die an der Marketingoffensive beteiligten gemeinnützigen Verbände der Sportschifffahrt würden die Teilabschaffung der Sportbootführerscheine positiv beurteilen und es für verantwortbar halten, mit Fahrzeugen unter 11,4 kW (15 PS) Motorleistung auch ohne Führerschein auf Bundeswasserstraßen zu fahren.
            Dies ist nicht der Fall.
            Der Deutsche Olympische Sportbund und die ihm angeschlossenen Wassersportverbände mit ihren mehr als 800.000 aktiven Mitgliedern wenden sich mit Nachdruck gegen eine unfreiwillige Beteiligung an einer öffentlichen Kampagne für das aus ihrer Sicht unverantwortliche Fahren ohne Führerschein bis 15 PS.
            2. Zugang zum Wassersport I Werbung für den Wassersport
            Der Sportbootführerschein begrenzt den Markt nicht. In allen in Deutschland gebräuchlichen Bootssportarten gibt es führerscheinfreie Einsteigerboote. Die Vereine und gewerblichen Wassersportschulen bilden jährlich weitaus mehr Wassersportler und Führerscheinbewerber aus, als aktiv sind.
            3. Bundesländer
            Die Teilaufhebung der Führerscheinpflicht greift mittelbar in das Fahrerlaubniswesen der Bundesländer ein, für das der Bund – anders als im Straßenverkehr – keine verfassungsrecht-liche Kompetenz hat. Dadurch können schwerwiegende Probleme für die Freizügigkeit des Sportbootverkehrs zwischen Bundes- und Landeswasserstraßen entstehen. Ohne Anpassungen würden hier neue, den Wassertourismus hemmende Grenzen entstehen. Diese Effekte müssen vorher mit der Verkehrsministerkonferenz der Länder beraten werden.
            Die Teilaufhebung der Führerscheinpflicht greift ferner, wie bereits dargelegt, in die praktische Handhabung von zahlreichen bestehenden Befahrensregelungen auf Bundeswasserstraßen ein, für deren naturschutzfachliche Beantragung nach § 5 Satz 3 BWaStrG die Bundesländer zuständig sind. Dieser Effekt sollte vorher mit der Umweltministerkonferenz der Bundesländer beraten werden.
            4. Internationale Anerkennung
            Die aktuellen deutschen Sportbootführerscheine werden in anderen Ländern ohne Schwierig-keiten akzeptiert. Bei einer Änderung der Führerscheinpflicht im Sinne der Teilabschaffung der Sportbootführerscheine für Fahrzeuge unter 11,4 kW (15 PS) Motorleistung wäre zu prüfen, inwieweit dann für das Mieten und Führen von Sportbooten in anderen Ländern mit schärferen Vorschriften von deutschen Urlaubern am Urlaubsort doch wieder ein Sportbootführerschein verlangt wird.
            Dieses gilt auch für den Bodensee (Patentpflicht ab 4,4 kW (6 PS) und ab 12 m2 Segelfläche), der aufgrund internationaler Vorschriften die Anerkennung der derzeitigen deutschen Sportboot-führerscheine im Rahmen der prüfungsfreien Ausstellung eines Urlauberpatents vorsieht. Hier wäre dann ggf. für deutsche Urlauber das Bodenseeschifferpatent durch Prüfung vor Ort zu erwerben. So entsteht ein mögliches neues Hemmnis für den Tourismus in Bayern, Baden-Württemberg, Österreich und in der Schweiz.
            5. Haushalt
            Der DOSB geht davon aus, dass der Ersatz des präventiven Verkehrsmanagements auf Bundes-wasserstraßen (Fahrerlaubnis) durch ein anderes, derzeit noch nicht bekanntes Verkehrs-management (Verkehrsüberwachung, Verkehrslenkung, Detailregelung zur anderweitigen Gefahrenabwehr, Rettungswesen, Errichtung und Betrieb von Lichtzeichenanlagen für Haus-boote) Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder haben. Diese sollten fest-gestellt und in die Abwägung einbezogen werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzu-weisen, dass bereits die Umsetzung der vom Deutschen Bundestag beschlossenen und von Verbänden, Ministerium und Verwaltung erarbeiteten Sicherheitskampagne für den Wassersport an fehlenden Haushaltsmitteln des Bundes gescheitert ist.
            Sollten sich daraus zusätzliche Reglementierungen für den Wassersport ergeben, bittet der DOSB schon jetzt dringend um vorherige Gelegenheit zur Stellungnahme.“
            Mit wassersportlichem Gruß Reiner
            Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
            (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)

            Kommentar


            • #7
              :Versteh ich nicht: Auszug aus der von Reiner veröffentlichten Stellungnahme:

              Anders als bei Kfz lässt sich die Motorisierung bei Sportbooten auch von technischen Laien mit wenigen Handgriffen auswechseln.

              Führerscheinfreie Außenborder lassen sich an beliebig große Bootsrümpfe montieren.

              Das Problem der gefährlichen Untermotorisie-rung wird dadurch ver- und nicht entschärft. Es bringt mehr Menschen in Gefahr, weil dann die Falschkombination von Boot und Antrieb mit weitaus mehr und größeren Booten möglich wird. Anders als im Straßenverkehr sind solche untermotorisierten Fahrzeuge und ihre Besatzungen nicht nur Verkehrsgefahren , sondern auch Naturgewalten ausgesetzt (Abtreiben im Wind oder Strom, Wellengang, ‚Legerwall-Situationen‛, Auflaufen auf Untiefen oder Schifffahrtshindernisse).

              Neu entsteht das Problem und der Anreiz der Übermotorisierung zu kleiner Boote mit zu großen führerscheinfreien Motoren. Verkehrspädagogisch wäre die Wirkung einer Anhebung der PS-Zahl zur Führerscheinpflicht fatal. Sie untergräbt die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit des Fahr-erlaubniswesens in Deutschland. Der Erwerb eines Befähigungsnachweises würde nicht mehr von der Sicherheit des Verkehrsmittels, sondern vom Kauf des ‚richtigen‛ Motors abhängen und würde vom begünstig-ten Motorenhandel auch so beworben werden. :Versteh ich nicht:


              Ich vermute hinter meinem spontanen emotionalen Gefühlsausbruch NOCH ein intellektuelles Defizit beim Verstehen der Stellungnahme :nut:

              Ansonsten müßte ich mich fragen, ob irgendwo eine versteckte Kamera von Reiner angeschaltet wurde , die das Zusammenbrechen eines Menschen filmt und auf Youtube veröffentlicht :smiles: +.irre.anton.*

              Wer ist hier eigentlich irre? Die oder ich?

              Kommentar


              • #8
                Hallo Peter,


                ich glaube, das widerspricht sich nicht. Die einen sagen , wir möchten einen größeren Kahn und aber führerscheinfrei fahren. Untermotorisierung. Das werden die gemütlichen sein, die kurz vorm Rollator stehen:biggrin:
                Die anderen sagen, fein, ich kann jetzt mein 3 m Sportboot mit 15 PS betreiben und einen Flitzer draus machen. Das wird die Jugend sein, die ja nur körperlich und geistig befähigt sein muss, ein Wasserfahrzeug zu führen*ignorieren.*

                Wie es auch gedacht war, es ist schwer zu verstehn, aber es trifft meistens den, der am Wenigsten Schuld hat am ganzen Geschehn:biggrin:

                Gruß aus BD
                Gruß vom Rheinkilometer 400
                Hartmut
                Jeder Tag im Winter, welcher vorüber ist, ist ein guter Tag

                Kommentar


                • #9
                  Quelle: Deutscher Bundestag

                  Streit über Liberalisierung des Führerscheinerwerbs bei Sportbooten

                  Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Anhörung) - 18.01.2012

                  Berlin: (hib/KOS) Auf Zustimmung und Kritik stieß am Mittwoch bei einer Anhörung des Verkehrsausschusses bei den Sachverständigen die Absicht der Koalition, die Führerscheinregelungen bei der motorisierten Sportbootschifffahrt zu liberalisieren und auf diese Weise den Tourismus auf dem Wasser zu fördern. Steffen Häbich vom ADAC und Jürgen Tracht vom Bundesverband Wassersportwirtschaft begrüßten diese Pläne: Auch unter Verweis auf die Erfahrungen in vielen europäischen Ländern mit weniger rigiden Bestimmungen sei eine Erleichterung des Zugangs zur Freizeitschifffahrt möglich, „ohne dass dies zu Lasten der Sicherheit geht“ (Häbich). Bernd Roeder vom Deutschen Olympischen Sportbund warnte hingegen vor einer Erhöhung der Unfallgefahren als Folge einer Liberalisierung. Aus Gründen des Umweltschutzes wandte sich Winfried Lücking vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen eine Ausweitung des Wassertourismus.Zentrales Anliegen des Antrags der Koalitionsfraktionen (17/7937) ist die Forderung, eine Führerscheinpflicht erst für Boote mit einer Mindeststärke von 15 PS vorzuschreiben, bislang liegt diese Schwelle bei fünf PS: „Dies bedeutet keinen Verlust an Sicherheit.“ Die geltende restriktive Regelung könne sogar kontraproduktiv sein, so Union und FDP: Boote mit weniger als fünf PS könnten in manchen Gefahrensituationen eine stärkere Leistung benötigen, doch würden die Eigner ihre Fahrzeuge nicht mit stärkeren Motoren ausrüsten, um eine Führerscheinpflicht zu vermeiden. Die Koalition plädiert dafür, Unterrichtung und Prüfung mehr auf praktische Fähigkeiten abzustellen. Erforderlich sei auch die Schaffung eines einheitlichen Qualitätssiegels für Ausbildungsstätten. Ausgeweitet werden soll die Fläche jener Gewässer, für die seit 2000 die sogenannte Charterregelung gilt: In diesen Gebieten können Touristen nach einer mehrstündigen Einweisung eine Charterbescheinigung erwerben, die das Fahren eines Bootes erlaubt. Dies habe zu einer „Belebung des Tourismus geführt“.
                  Tracht widersprach BUND-Sprecher Lücking, aus dessen Sicht Sportboote die Gewässer schon jetzt ökologisch immer stärker belasten. Als Konsequenz der demographischen Entwicklung sinke die Zahl der Freizeitkapitäne vielmehr zusehends, „von einer Übernutzung der Gewässer sind wir weit entfernt“, so der Sachverständige. Der Wassertourismus benötige Impulse, „die rigiden Führerscheinvorschriften schrecken ab“. Bewährt habe sich die Charterregelung, da 40 Prozent der Inhaber eines solchen Zertifikats anschließend auch den Führerschein erwerben würden. Tracht sieht „keine erheblichen Sicherheitsprobleme“ durch eine Heraufsetzung der Führerscheinschwelle von fünf auf 15 PS. Dies zeige sich auch in Skandinavien oder in Großbritannien und Holland, wo liberalere Vorschriften in Kraft seien oder gar kein Führerschein verlangt werde.
                  Häbich assistierte, der Einstieg in den Wassersport müsse erleichtert werden. Der ADAC-Vertreter sagte, dass in der Ausbildung mehr Wert auf die Vermittlung praktischer Fähigkeiten gelegt werden müsse. Dringend erforderlich sei auch eine einheitliche Qualifizierung der entsprechenden Schulungsstätten.
                  Lücking lehnte eine Ausweitung des Wassertourismus mit dem Argument ab, dass die Sportboote mit ihrem Schadstoffausstoß die Wasserqualität und die Pflanzen schädigten sowie mit ihrem Lärm die Brutzeit der Vögel und Passanten in Ufernähe störten. Es gelte, den „natürlichen Reichtum“ der Gewässer zu erhalten. Wie Lücking verlangte Roeder die Beibehaltung der Fünf-PS-Schwelle. Werde der Führerscheinerwerb erst von 15 PS an zur Pflicht, „so wagen sich viele Leute aufs Wasser, bei denen das nicht sinnvoll ist“. Man müsse auch an die Sicherheit von Kanus und Ruderbooten denken, mahnte der Experte. Eine Liberalisierung bewirke zudem, dass zahlreiche Bootsfahrer nicht mehr über ökologische Aspekte unterrichtet würden. Kritik an den Plänen der Koalition mit dem Ziel einer Förderung des Wassertourismus übte auch Gerhard Philipp Süß vom Deutschen Segler-Verband. Schon jetzt seien besonders die Bundeswasserstraßen in hohem Maße frequentiert. Die geltende Führerscheinpraxis sei ein „bewährtes Modell der Befähigungsnachweise“.
                  Hans-Joachim Werner von der Wasserschutzpolizei Brandenburg plädierte dafür, die Schwelle für den Führerscheinerwerb auf zehn PS heraufzusetzen und eine Probezeit von drei oder vier Jahren einzuführen. Die Altersgrenze solle bei 18 Jahren liegen. Sinnvoll sei eine obligatorische Haftpflichtversicherung. Für Brandenburg zog Werner eine „insgesamt positive Bilanz“ der Charterregelung. Gleichwohl habe es im zurückliegenden Jahrzehnt in diesem Bereich durchschnittlich 25 Unfälle jährlich gegeben.
                  Mit wassersportlichem Gruß Reiner
                  Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
                  (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)

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                  • #10
                    @Reiner: Wo bekommst Du diese Sachen immer her? Das ist schon Klasse, wenn man jemanden hier hat, der solche Sachen veröffentlicht. Finde, das macht manche Diskussion am Stammtisch inhaltlich fundierter, wenn man weiß wer welche Meinung vertritt oder wie letztlich eine Verordnung oder Gesetz entstanden sind. Danke!

                    @Hartmut: Ich habe das alles gut lesen können, aber manche Argumentation (s. auch einiges im neuen Bericht untenstehende) finde ich schon optimierungsfähig. Sorry, aber teilweise kommt es mir vor, als ob der Bliunde über die Farbe spricht. wobei ich von mir nicht behaupten will, dass ich alles gut sehen kann:biggrin:

                    Allgemein zeigt mir das Ganze, dass Verordnungen und Gesetze von Menschen gemacht werden, die teilweise nicht der Sache hinreichend mächtig sind. Meine Meinung! Dass Umweltschutz z.B. wieder die Tiere und die Pflanzen ins Feld führt (die durch den vermehrten Schadstoffausstoß in Mitleidenschaft gezogen werden), ist nun einmal ein Standardargument, das nicht immer trifft und manchmal eher schon etwas kopfschüttelnd argumentatives hat. Nur ein Beispiel aus dem Artikel! Anders das hier: "Die Koalition plädiert dafür, Unterrichtung und Prüfung mehr auf praktische Fähigkeiten abzustellen". Das ist doch mal ein Hinweis!

                    Also ich könnte bei solchen Sitzungen nur sehr bedingt die Ruhe bewahren. Da tuen manche Äußerungen schon richtig weh :wink: Egal, bin gespannt wie das jetzt weitergeht!

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                    • #11
                      Naja, MV macht es ja wieder mal vor... http://www.ndr.de/regional/mecklenbu...schein101.html
                      Da klingeln wohl die Kassen oder alles nur Propaganda?

                      Ob wir die neuen Regelungen auf Rhein oder Mosel erleben werden, der Flurfunk sagt da zwar eher NEIN,
                      aber warten wir mal ab.
                      Um die Maut ist es sehr still im Moment, aber die soll ja auch voll nach MV gehen laut Planung...

                      Weitere Infos:




                      Mit wassersportlichem Gruß Reiner
                      Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
                      (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)

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                      • #12
                        Ich sehe mehr Gefahr von 5 PS Booten auf dem Rhein ausgehend,
                        als von 15 PS.

                        Generell sollte die maximale Motorisierung in den Papieren als auch zusätzlich eine Mindestmotorisierung in den Papieren fest definiert sein.
                        Und dies dann auch im Gesetzes Wortlaut mit verankert werden.
                        Dann gäbe es keine Unter oder Übermotorisierung, außer von Gesetzesbrechern.

                        Für ältere Boote, generell dort wo eine derartige Prüfung nicht vorhanden ist, bleibt die 5 PS Marke bestehen.

                        Damit wäre das eine Argument ja schon erledigt, oder ?

                        Natürlich würde dann z.B. auf dem Rhein der Verkehr zunehmen,
                        vermutlich auch gerade 18 Jährige die dann auf dem Strom mit maximaler PS bei minimalem Boot das Maximum an Speed heraus holen wollen.

                        Also steht dann vielleicht auch wieder eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Diskussion ?

                        Es gibt ja immer gründ für oder gegen etwas.
                        In diesem Fall glaube ich aber das es sich eher positiv auswirken würde.
                        Dadurch vermute ich, wird der Wassersport eher gestärkt.
                        So kann man hoffen das es mehr Slip Stellen geben könnte.
                        Oder bereits vorhandene NatoRampen etc. geöffnet werden.

                        Je größer die Marktmacht, siehe MV, desto eher bewegt sich etwas.
                        [SIZE=3]Luke[/SIZE]

                        Wasser, Wasser, nichts als Wasser, fällt man rein dann wird man nasser.

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                        • #13
                          Ich meine es braucht hier keine weitere Reglementierung.
                          Gerade zur Über- /Untermotorisierung kann es kaum eine richtige, gesetzliche Regelung geben.
                          Ein Boot benötigt auf dem Rhein nunmal mehr Leistung um gegen den Strom zu fahren als
                          auf den Meckl.burgern Seen.

                          Hier sollte man durch gezielte Veranstaltungen, Informationen, Veröffentlichungen und zuletzt
                          auch durch eine Sensibilisierung bei der Führerscheinausbildung informieren.

                          Der Deutsche hat eben im allgemeinen gerne eine genaue, gesetzliche Vorschrift um sich dann
                          später über deren Nichteinhaltung zu ärgern.
                          Wir haben zusammen gegen ein Geschwindigkeitslimit gekämpft, jeder vermutlich aus unterschiedlicher
                          Interessenlage. Dann sollten wir es auch schaffen mit bestehenden Regeln und Gesetzen den Bootssport
                          sicher zu betreiben.

                          Wenn ich in Kroatien auf dem Meer unterwegs bin, gibt es auch einige Regeln die es zu beachten gilt.
                          Hält man sich daran, was eigentlich nicht schwer ist, wird man mit einem Freiheitsgefühl belohnt,
                          welches kein Binnenrevier nur annähernd in ähnlicherweise bieten kann.
                          [CENTER][FONT=comic sans ms][I][COLOR=#0000cd][SIZE=2]Man entdeckt keine neuen Erdteile, ohne den Mut zu haben,
                          alle Küsten aus den Augen zu verlieren.[/SIZE][/COLOR][/I]
                          [URL="http://www.youtube.com/watch?v=3cGEymdn5lE"][SIZE=1][I][COLOR=#0000cd](Andre Gide)

                          [/COLOR][/I][/SIZE][/URL][/FONT][/CENTER]

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                          • #14
                            Die 15 PS waren heute das meist diskutierte Gespräch an vielen Ständen auf der "boot".
                            Viele sind der Meinung, die Sache ist gelaufen, aber ob die Mühlen dann wirklich so schnell arbeiten?

                            Es war ein ganz schönes Gedränge in/an vielen Gängen/Ständen.


                            Wer ein günstiges Gebrauchtboot kaufen möchte, für den ist Italien ein ganz heißer Tipp zur Zeit.
                            Dort ist die Steuerfahndung bei den reichen Armen gerade unterwegs und der Gebrauchtbootmarkt wohl explodiert...

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                            Mit wassersportlichem Gruß Reiner
                            Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
                            (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)

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                            • #15
                              meinst du mit "ist gelaufen" das die meisten denken es wird kommen oder das es vom Tisch ist ?
                              [SIZE=3]Luke[/SIZE]

                              Wasser, Wasser, nichts als Wasser, fällt man rein dann wird man nasser.

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