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Masterplan Freizeitschifffahrt

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    Freizeit- und Güterschifffahrt werden nun gleichwertig behandelt

    Im veröffentlichten Bundesgesetzblattes (2021, Nr. 28, Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen)
    wurde zudem entschieden und festgelegt, dass Freizeit- und Güterschifffahrt gleichwertig behandelt werden sollen.
    Dr. Steffen Häbich, ADAC-Bereichsleiter Special Interest Tourismus, u. a. für Sportschifffahrt dazu: „Das ist aus meiner Sicht ein
    ganz wesentlicher Durchbruch, um einerseits die Ziele des Masterplans umzusetzen und andererseits die Finanzierung mit einem vom BMVI
    geforderten eigenem Titel im Bundeshaushalt mittelfristig zu sichern. Bei beiden Themen wird sich der ADAC wirksam einbringen.“

    Mit wassersportlichem Gruß Reiner
    Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
    (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)
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