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CORONA und der Wassersport.

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  • CORONA und der Wassersport.

    Liebe Wassersportler,

    zum Glück sind wir noch vor der Saison und haben einige Tage Zeit uns mit den unterschiedlichen Schutzmaßnahmen vertraut zu machen.

    Zum einen sind da unsere Bundesländer in Deutschland, die z. B. bei der Personenanzahl unterschiedliche Regelungen haben,
    aber auch unsere direkten Nachbarn, deren Grenzen für Touristen zu sind.

    Ausdrücklich erwünscht ist aber anscheinend, dass Sport an der frischen Luft gemacht wird.

    Vereinsheime werden möglicherweise geschlossen bleiben und inwieweit die Liegeplätze offen sind, solltet ihr besser vorher abklären.
    Haltet Abstand zu Personen auf den Stegen und an Land.

    Trailerskipper werden einen offenen Slip finden.

    Macht bitte keine Päckchen mit anderen Booten auf dem Wasser.
    Vermutlich werden beliebte Feste in den Vereinen, wie "Anfahren" usw., ins Wasser fallen.


    Alles ist momentan sozusagen im Fluss, deshalb informiert euch dauernd.

    Bleibt bitte Gesund und postet hier eurer Wissen, wenn es was Neues gibt.




    Mit wassersportlichem Gruß Reiner
    Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
    (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)

  • #2
    Quelle Bildzeitung:

    https://www.bild.de/politik/inland/p...9054.bild.html
    Mit wassersportlichem Gruß Reiner
    Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
    (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)

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    • #3
      Es liegt eine geänderte RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Mosel-Saar-Lahn am 24. Mrz. 2020 herausgegeben wurde.
      Die wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 0600/2020:

      Titel: Sperre wegen andere: Sperre
      Veröffentlicht als: Hinweis
      Betreff: Sperre
      Grund: andere
      Betreff gültig von: 24. Mrz. 2020 14:00 Uhr Betreff gültig bis: auf Widerruf

      Meldepflicht: Informationspunkt
      Kommunikationsweg: Internet
      Nummer oder Adresse: https://www.elwis.de/DE/dynamisch/mv...fbid=0600/2020

      Wasserstraße: Mosel
      km von: 1,9 (50° 22.028' N 7° 35.023' E)
      km bis: 195,8 (49° 43.731' N 6° 37.331' E)
      Örtlichkeit: Fahrwasser Mosel alle Bootsschleusen von Koblenz bis Trier

      Einschränkung: Sperre
      Zielgruppe: alle
      Richtung: alle Richtungen
      Betroffener Bereich: ganz
      gültig von: 24. Mrz. 2020 14:00 Uhr
      gültig bis: auf Widerruf


      Zusätzliche Informationen
      Auf Grund der bestehenden Gesundheitsgefahr in Deutschland und der damit verbundenen Reduzierung des aktuell verfügbaren Betriebspersonals, kann ein sicherer und störungsfreier Betrieb der Sportbootschleusen auf der Mosel gegenwärtig nicht garantiert werden. Die Sportbootschleusen an der Mosel von Trier bis Koblenz bleiben deshalb bis auf Widerruf geschlossen.

      Diese Nachricht in ELWIS:
      https://www.elwis.de/DE/dynamisch/mv...B_ID=0600/2020

      Es liegt eine geänderte RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Mosel-Saar-Lahn am 24. Mrz. 2020 herausgegeben wurde.

      Die wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 0602/2020:

      Titel: Sperre wegen andere: Sperre
      Veröffentlicht als: Hinweis
      Betreff: Sperre
      Grund: andere
      Betreff gültig von: 24. Mrz. 2020 14:30 Uhr Betreff gültig bis: auf Widerruf

      Meldepflicht: Informationspunkt
      Kommunikationsweg: Internet
      Nummer oder Adresse: https://www.elwis.de/DE/dynamisch/mv...fbid=0602/2020

      Wasserstraße: Lahn
      km von: 76,6 (50° 23.436' N 8° 4.058' E)
      km bis: 136,0 (50° 18.481' N 7° 36.762' E)
      Örtlichkeit: Fahrwasser Lahn Schleuse Lahnstein bis Schleuse Limburg

      Einschränkung: Sperre
      Zielgruppe: alle
      Richtung: alle Richtungen
      Betroffener Bereich: ganz
      gültig von: 24. Mrz. 2020 14:30 Uhr
      gültig bis: auf Widerruf


      Zusätzliche Informationen
      Auf Grund der bestehenden Gesundheitsgefahr in Deutschland und der damit verbun-denen Reduzierung des aktuell verfügbaren Betriebspersonals, kann ein sicherer und störungsfreier Betrieb der Schleusen auf der unteren Lahn von Schleusen Limburg bis Lahnstein zum planmäßigen Saisonbeginn am 01.04.2020 nicht gewährleistet werden. Die Schleusen an der unteren Lahn bleiben deshalb bis auf Widerruf (mindestens jedoch bis nach Ostern) geschlossen.

      Diese Nachricht in ELWIS:
      https://www.elwis.de/DE/dynamisch/mv...B_ID=0602/2020

      Es liegt eine geänderte RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Mosel-Saar-Lahn am 24. Mrz. 2020 herausgegeben wurde.
      Die wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 0602/2020:

      Titel: Sperre wegen andere: Sperre
      Veröffentlicht als: Hinweis
      Betreff: Sperre
      Grund: andere
      Betreff gültig von: 24. Mrz. 2020 14:30 Uhr Betreff gültig bis: auf Widerruf

      Meldepflicht: Informationspunkt
      Kommunikationsweg: Internet
      Nummer oder Adresse: https://www.elwis.de/DE/dynamisch/mv...fbid=0602/2020

      Wasserstraße: Lahn
      km von: 76,6 (50° 23.436' N 8° 4.058' E)
      km bis: 136,0 (50° 18.481' N 7° 36.762' E)
      Örtlichkeit: Fahrwasser Lahn Schleuse Lahnstein bis Schleuse Limburg

      Einschränkung: Sperre
      Zielgruppe: alle
      Richtung: alle Richtungen
      Betroffener Bereich: ganz
      gültig von: 24. Mrz. 2020 14:30 Uhr
      gültig bis: auf Widerruf


      Zusätzliche Informationen
      Auf Grund der bestehenden Gesundheitsgefahr in Deutschland und der damit verbun-denen Reduzierung des aktuell verfügbaren Betriebspersonals, kann ein sicherer und störungsfreier Betrieb der Schleusen auf der unteren Lahn von Schleusen Limburg bis Lahnstein zum planmäßigen Saisonbeginn am 01.04.2020 nicht gewährleistet werden. Die Schleusen an der unteren Lahn bleiben deshalb bis auf Widerruf (mindestens jedoch bis nach Ostern) geschlossen.

      Diese Nachricht in ELWIS:
      https://www.elwis.de/DE/dynamisch/mv...B_ID=0602/2020




      Mit wassersportlichem Gruß Reiner
      Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
      (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)

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      • #4
        Infos beim ADAC: https://www.adac.de/news/ausgangsspe...MPisEx4BeIPX0s
        Mit wassersportlichem Gruß Reiner
        Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
        (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)

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        • #5
          Es liegt eine geänderte RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Mosel-Saar-Lahn am 24. Mrz. 2020 herausgegeben wurde.

          Auf Grund der bestehenden Gesundheitsgefahr in Deutschland und der damit verbundenen Reduzierung des aktuell verfügbaren Betriebspersonals, kann ein sicherer und störungsfreier Betrieb der Schleusen auf der unteren Lahn von Schleusen Limburg bis Lahnstein zum planmäßigen Saisonbeginn am 01.04.2020 nicht gewährleistet werden. Die Schleusen an der unteren Lahn bleiben deshalb bis auf Widerruf geschlossen.
          Mit wassersportlichem Gruß Reiner
          Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
          (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)

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          • #6
            Nach Aktualisierung der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17.04.2020 und der dazu gehörenden Auslegungshilfe zur 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17.04.2020 ist der Betrieb der Sportboothäfen wieder gestattet.

            Diese Verordnung tritt am 20. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 6. Mai 2020 außer Kraft.

            Ob dies natürlich jeder Betreiber in Rheinland-Pfalz mitbekommt kann nicht gewährleistet werden.
            Mit wassersportlichem Gruß Reiner
            Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
            (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)

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            • #7
              Corona Verordnung in Baden-Württemberg: Was geht?


              Wie immer gut informiert sind die Kollegen vom IBN, deshalb sollte man unbedingt diese Seite besuchen.


              Zuletzt geändert von Reiner; 30.04.2020, 08:28.
              Mit wassersportlichem Gruß Reiner
              Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
              (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)

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              • #8
                Die Schleusen von Lahnstein bis Limburg gehen ab Montag, 04.05.2020, wieder in den regulären Dienstbetrieb.
                Damit ist die Schifffahrt ab Montag auf der unteren Lahn wieder durchgehend möglich.
                Die täglichen Schleusenbetriebszeiten bleiben unverändert von 10:00 - 12:00 Uhr und von 12:30 - 18:30 Uhr.
                Es ist zu beachten, dass die von der Bundes- bzw. Landesregierung vorgegebenen Hygienemaßnahmen unbedingt einzuhalten sind.


                Mit wassersportlichem Gruß Reiner
                Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
                (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)

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                • #9
                  Quelle: ADAC

                  Boot fahren in Hessen


                  Die Nutzung und der Betrieb von Sportbooten ist erlaubt. Auf die Abstandsregelungen wird hingewiesen.
                  Auch Hafenanlagen oder Marinas sind geöffnet unter Beachtung der landesüblichen Hygienevorschriften.

                  Quelle: WaPo Wiesbaden

                  Boot fahren in Nordrhein-Westfalen


                  Vor dem Hintergrund der derzeitigen Pandemielage ist die individuelle Ausübung des Wassersports (Führen eines Sportbootes, Angeln, Kanufahren, Surfen, etc.) unter Beachtung der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coroanavirus SARS-CoV-2“ (CoronaSchVO) grundsätzlich erlaubt.

                  Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme von Handwerks- (z.B. Werftarbeiten) oder Dienstleistungen (z.B. Kranen von Booten) nicht beschränkt, soweit durch die beauftragten Betriebe Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden.

                  Quelle: Polizei NRW
                  Boot fahren in Rheinland-Pfalz


                  Die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung vom 17.04.2020 ist auf der Seite der Sportbootfahrer. Die Auslegung zu dieser Verordnung erwähnt ausdrücklich Sportboothäfen, deren Zutritt gestattet ist. Insofern ist auch der Zugang zum Boot gewährleistet.


                  Boot fahren im Saarland


                  Die Nutzung und der Betrieb von Sportbooten ist erlaubt. Auf die Abstandsregelungen wird hingewiesen. Auch Hafenanlagen oder Marinas sind geöffnet unter Beachtung der landesüblichen Hygienevorschriften.

                  Quelle: WaPo Dillingen


                  Wo darf ich im Ausland mit meinem Boot fahren?

                  Mit wassersportlichem Gruß Reiner
                  Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
                  (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)

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                  • #10
                    Aktuelle Infos beim ADAC https://skipper.adac.de/bootfahren-und-corona-2021/
                    Mit wassersportlichem Gruß Reiner
                    Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
                    (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)

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                    • #11
                      Die ADAC-Hafen-Beschreibungen wurden um eine neue Funktion erweitert: In jedem deutschen Hafen lassen sich die Corona-Regelungen, der Inzidenzwert und die Tendenz für den jeweiligen Ort schnell und aktuell ablesen.


                      Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen führen auch bei Bootssportlern vielerorts zu einer Unsicherheit, weil viele Eigner und Skipper nicht wissen, was sie wo dürfen und was nicht und welche Corona-Regelungen derzeit in ihren Revieren gelten.

                      Durch die sogenannte Bundesnotbremse sind viele Maßnahmen an die Inzidenzwerte pro 100.000 Einwohner gekoppelt. Diese Werte sind jedoch von Region zu Region unterschiedlich, was dann zu teilweise verschiedenen aktuellen Regelungen vor Ort führt. Der ADAC hat auf diese Situation reagiert: In den Hafenbeschreibungen der deutschen Marinas und Häfen wurde nun mit dem Corona-Radar eine neue Funktion eingebaut, anhand derer man in jedem Hafen den derzeitigen Inzidenzwert und die daraus resultierenden Maßnahmen ablesen kann.

                      Landkreisgenaue, tagesaktuelle Corona-Informationen für den aktuellen Standort


                      Das Corona-Radar ist stets tagesaktuell, da die Daten direkt vom Robert-Koch-Institut und vom Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes abgerufen werden. Die örtlich geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus sind an die Inzidenzwerte der jeweiligen Landkreise bzw. Regionen gekoppelt. Daher ruft das Widget immer die aktuellen Daten für den abgefragten Standort ab. Im einzelnen informiert das Corona-Radar, das ab sofort in allen Beschreibungen deutscher Häfen enthalten ist, folgende Informationen:

                      • zur 7-Tages Inzidenz

                      • zu Einreisebeschränkungen ins Bundesland / den Landkreis

                      • zu den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen vor Ort

                      • zu Ausgangsbeschränkungen

                      • zu Einschränkungen im Bewegungsradius am Standort/Ausgangsort und Zielort

                      • zu touristischen Beherbergungen am Zielort



                      Diese Informationen finden Sie auch in der ADAC-Trips App, die kostenlos zum Download bereit steht
                      Mit wassersportlichem Gruß Reiner
                      Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
                      (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)

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