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  • Verwendung von Inland ENC

    Inland-ECDIS

    Die von der WSV zur Verfügung gestellten Inland-ECDIS-Karten enthalten:

    Uferlinien bei Mittelwasser
    Uferbauwerke (Buhnen, Leitwerke)
    Umrisse der Schleusen und Wehre
    Fahrrinnengrenzen (soweit vorhanden)
    Isolierte Gefahrenstellen in der Fahrrinne unter oder über Wasser, z.B. Brücken, Freileitungen, Tonnen Baken, Lichtzeichen, Tafelzeichen
    Wasserstraßenachsen mit Kilometern und Hektometern
    Außerhalb der Fahrrinne sind keine speziellen Angaben (z.B. Felsen oder Informationen zur Ansteuerung von Ankerplätzen oder Häfen) vorhanden.


    Betriebsarten:

    Informationsmodus:
    Der Informationsmodus von Inland-ECDIS ist im Prinzip ein elektronischer Atlas und dient der Orientierung und Information über die Wasserstraße,
    nicht jedoch zum Steuern des Fahrzeuges. Mit einem positionierenden Messwert Geber verbunden kann das Kartenbild automatisch so nachgeführt werden,
    dass sich das eigene Fahrzeug immer etwa in der Mitte des Bildschirmes befindet.

    Navigationsmodus:
    Unter diesem Begriff wird die Verwendung von Inland-ECDIS beim Steuern des Fahrzeuges mit Radar und unterlegtem Kartenbild verstanden.
    Wer ein Inland-ECDIS Gerät im Navigationsmodus benutzt muss ein Radarpatent besitzen.
    Das zurzeit vorhandene GPS-System ist nur für die strategische Navigation ausreichend. Die für die Kartenpositionierung im Navigationsmodus
    erforderliche Genauigkeit kann von den üblichen GPS-Geräten nicht erbracht werden. Dafür ist der IALA-DGNSS-Dienst erforderlich,
    der z.Zt. entlang größerer Wasserstraßen in Europa eingerichtet wird. Z. B. kann das auf Yachten übliche GPS-Verfahren nur eine Position,
    nicht aber die Lage des Schiffes im Fluss darstellen. Die für Yachten im Handel angebotenen elektronischen Karten und Geräte dürfen deshalb
    nur im Informationsmodus verwendet werden. Man darf danach nicht navigieren. Insbesondere befreien diese Karten nicht von der Vorschrift
    des § 6.30 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, wonach Schiffe bei unsichtigem Wetter nur mit Radar fahren dürfen.

    Diese Vorschriften wurden von der ZKR erarbeitet, gelten europaweit und werden in EU-Recht überführt.

    Quelle: Merkblatt Inland ECDIS

  • #2
    Danke für die Info, Manfred.

    Kommentar


    • #3
      probieren geht über studieren..

      an diesem Montag habe ich die ENC Karten mit dem Programm opencpn ausgiebig und in Ruhe getestet.
      Auf der Strecke vom Reffental nach Lampertheim habe ich verschiedene Referenzpunkte angesteuert.
      Die Genauigkeit der Postitionsanzeige auf dem Laptop war extrem genau.
      Eine Ansteuerung der Buhnenköpfe und Hafeneinfahrten war exakt möglich.
      Dem Rand der Fahrrinne konnte man mit der ENC-Karte und dem Echolot exakt folgen.

      Die Einschränkungen der Behörden in Manfreds Beitrag sind zum Großteil eine juristische Absicherung vor Regressansprüchen.

      Also: bei Interesse selber ausprobieren und eine eigene Meinung bilden.

      Gruß aus Monnem

      Dieter

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