Sicherheitsausrüstung auf Sportbooten
Voraussicht und Vorbeugen sind die Grundlagen für die Sicherheit an Bord, gleichgültig, ob es sich um Surfbretter, Kanus, Schlauch-, Ruder-, Motorboote, oder Segelboote handelt.
Die richtige Ausrüstung hilft, die meisten Schwierigkeiten der Fahrt zu meistern und widrigen
Wetterbedingungen zu trotzen.
Vor Antritt der Fahrt muss die Ausrüstung auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
Die Verkehrsvorschriften verlangen grundsätzlich eine Ausrüstung, welche die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen und die Sicherheit der Schifffahrt gewährleistet.
Wenn man sich dort bewegt, wo Berufsschifffahrt stattfindet, ist es absolut notwendig, sicherzustellen, dass bei einem Ausfall des Hauptantriebes (z.B. Motorschaden oder Seil in der Schraube, Flaute bei Seglern...) noch die Möglichkeit besteht, die Fahrrinne zu verlassen oder Fahrzeugen auszuweichen.
Die Großschifffahrt ist durch lange Anhaltewege oft nicht in der Lage, liegengebliebenen Fahrzeugen auszuweichen. Sie sollten daher über einen zweiten Antrieb für Notfälle verfügen. Dies kann bei kleineren Fahrzeugen ein (besser zwei) Paddel sein, bei größeren Fahrzeugen (Segelbooten) ist ein zusätzlicher kleiner Außenborder, der Betriebsbereit montiert sein sollte, zu empfehlen. Beachten Sie dabei jedoch die Führerscheinpflicht je nach Revier. Größere Fahrzeuge sollten einen Anker an Bord
habe, um im Notfall das Boot außerhalb der Fahrrinne zumindest auf der Stelle halten zu können.
Darüber hinaus werden folgende Ausrüstungsgegenstände empfohlen:
- zwei tragbare Feuerlöscher der Brandklasse ABC, entsprechend DIN 14406, amtlich geprüft, gebrauchsfertig und leicht erreichbar montiert;
- ein Schöpfgefäß zum Wasserschöpfen oder eine von Hand bedienbare Bilgen-Pumpe;
- ein Anker mit ausreichend langer Leine (Regel: Schiffslänge x 3, mindestens 20m) oder ausreichend langer Kette;
- Handlampen, davon eine besonders lichtstark, die auch zum Geben von Notsignalen geeignet ist, spritzwassergeschützt, mit Reserve-Batterien und Birnen
- eine Erste-Hilfe-Ausrüstung; Verbandskasten
- ein Radar-Reflektor;
- Absperrventile an allen Kraftstofftanks;
- eine ohnmachtssichere Rettungsweste (mit CE-Kennzeichen) für alle an Bord befindlichen Personen;
- mindestens ein Rettungsring oder Schwimmkissen jeweils mit umlaufender Griffleine;
- eine schwimmfähige Rettungsleine von mindestens 16m Länge;
- Bootshaken für An- und Ablegemanöver sowie eine ausreichende Anzahl Fender;
- entsprechendes Werkzeug
- Ersatzteile
- Reservekanister
- eine rote Flagge, Mindestmaß 60 x 60 cm, zur Kennzeichnung bei Manövrierunfähigkeit
- Schallgerät zum Geben der erforderlichen Signale nach den Verkehrsvorschriften
Versicherung von Sportbooten
Anders als für Straßenfahrzeuge gibt es für Sportboote keine Versicherungspflicht. Jeder Wassersportler haftet jedoch für alle Schäden, die er im Zusammenhang mit dem Besitz oder Gebrauch eines Sportbootes einem Dritten schuldhaft zufügt. Es wird daher jedem Bootseigner dringend empfohlen, zumindest eine Haftpflicht-versicherung abzuschließen, die Schäden, die schuldhaft herbeigeführt wurden, reguliert oder auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen übernimmt. Daneben wird der Abschluss einer Yacht-Kasko-Versicherung empfohlen. Die Yacht- Kasko-Versicherung versichert Schäden am eigenen Boot und zwar Totalverlust und Teilschäden.
Übrigens, die beste Ausrüstung hilft nichts, wenn sie erst
gesucht oder einsatzklar gemacht werden muss!
Quelle: WSP-RLP