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Resolution DMYV Verbandstag 2011

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  • Resolution DMYV Verbandstag 2011

    Bei wunderschönem Maiwetter und wenig Wasser in der Elbe sind wir am Tagungsort eingetroffen und haben einen munteren ersten Tag des DMYV-Verbandstages erlebt.
    Manch einem scheint der Ernst der Lage, wie viele Wasserstraßen tatsächlich von den evtl. Sparmaßnahmen betroffen sein könnten, noch nicht ganz bewußt zu sein.
    Sollte es beim derzeitigen Stand der Dinge bleiben, würden z. B. für die Lahn in Zukunft keinerlei Bundesmittel mehr fließen. Auch beim Thema Speedlimit Rhein wird heiß diskutiert.

    Schöne Grüße von der Elbe senden euch Reiner & Achim
    :Entspannung:

    Wassersportliche Grüße
    Achim

    --------------------------------------------------------------------

    Wunderschöner Urlaub an der Mosel bei Mosel km 115.

  • #2
    Zitat von Achim Beitrag anzeigen
    ...Auch beim Thema Speedlimit Rhein wird heiß diskutiert.

    Schöne Grüße von der Elbe senden euch Reiner & Achim
    Habt ihr auch etwas über die angebliche "Funkausrüstungspflicht für den Rhein" gehört?
    [CENTER][FONT=comic sans ms][I][COLOR=#0000cd][SIZE=2]Man entdeckt keine neuen Erdteile, ohne den Mut zu haben,
    alle Küsten aus den Augen zu verlieren.[/SIZE][/COLOR][/I]
    [URL="http://www.youtube.com/watch?v=3cGEymdn5lE"][SIZE=1][I][COLOR=#0000cd](Andre Gide)

    [/COLOR][/I][/SIZE][/URL][/FONT][/CENTER]

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    • #3
      Von einer Funkpflicht habe ich noch nix gehört, aber man sollte in diesen Zeiten nix mehr ausschließen.

      Loben kann ich das frisch angestochene Bockbier im Augustiner...

      Es war viel Fahrerei, aber auch ein schönes Wochenende, insbesondere der Abstecher
      auf den Main in Schweinfurt machte sehr viel Spass, durften wir doch Boote testen.

      Dabei haben wir uns gleich mal von dem Gedanken an eine LX 850 verabschiedet.
      Mit wassersportlichem Gruß Reiner
      Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
      (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)

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      • #4
        gibt es irgendeine Dokumentation oder Ergebnisserklärung zum Durchlesen/downloaden ?
        Gruß aus Germersheim (385,3)

        Volker
        _________________________
        und immer ne Handbreit Sprit im Tank

        Kommentar


        • #5
          Zitat von Ralf Beitrag anzeigen
          Habt ihr auch etwas über die angebliche "Funkausrüstungspflicht für den Rhein" gehört?
          Hallo Ralf,

          die Verordnung für den Binnenschifffahrtsfunk regelt dies eindeutig:

          Kleinfahrzeuge und dazu gehören auch Sportboote, die eine Radarfahrt durchführen,
          und Kleinfahrzeuge, die bei unsichtigem Wetter fahren
          müssen 1 Funkgerät an Bord haben und empfangsbereit halten

          umgekehrt heißt das auch, fährst Du nur über Tag und bei schönem Wetter ist
          Funkpflicht nicht gegeben.

          Kommentar


          • #6
            darf ich noch ergänzen ?

            dies gilt auch bei wasserstand höher als hochwassermarke I
            .
            .
            allen nur das beste !

            Kommentar


            • #7
              Diese Regelung ist mir bekannt.
              Es wurde aber die Behauptung aufgestellt, dass eine generelle Funkausrüstungspflicht
              für den Rhein kommen soll. (Aussage Fahrschulllehrer SBF+ UBI).

              Da man sonst aber nirgends etwas hört oder liest, könnte man auch von besonderer
              Geschäftstüchtigkeit des Fahrschullehrers ausgehen.
              [CENTER][FONT=comic sans ms][I][COLOR=#0000cd][SIZE=2]Man entdeckt keine neuen Erdteile, ohne den Mut zu haben,
              alle Küsten aus den Augen zu verlieren.[/SIZE][/COLOR][/I]
              [URL="http://www.youtube.com/watch?v=3cGEymdn5lE"][SIZE=1][I][COLOR=#0000cd](Andre Gide)

              [/COLOR][/I][/SIZE][/URL][/FONT][/CENTER]

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              • #8
                So jetzt ist Feierabend...

                Als Preview noch ein bisschen vom Verbandstag... :cool:
                Mit wassersportlichem Gruß Reiner
                Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
                (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)

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                • #9
                  DMYV - Aktuell

                  Inhalt
                  • Stellungnahme des „Forum Wassersport“ des DOSB und der darin vertretenen sieben Wassersportspitzenverbände
                  ------------------------
                  Stellungnahme des „Forum Wassersport“ des DOSB und der darin vertretenen sieben Wassersportspitzenverbände
                  Stellungnahme des zum Reformvorhaben WSV des BMVBS:
                  Derzeit konkretisieren sich Überlegungen des BMVBS, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und das Verkehrsnetz der Bundeswasserstraßen von Grund auf neu zu strukturieren. Investitionsmittel und Personal sollen dabei künftig auf die Teile der Bundeswasserstraßen „konzentriert“ werden, die über ein hohes Verkehrsaufkommen verfügen. Maßstab des Verkehrsaufkommens soll dabei im wesentlichen jeweilige Gütertransportvolumen auf diesen Strecken sein. - Hiergegen bestehen seitens des organisierte Wassersport erhebliche Bedenken.
                  Der organisierte Wassersport in Deutschland, zusammengeschlossen in den sieben Wassersportspitzenverbänden – dem Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV), dem Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV), dem Deutschen Kanu-Verband e.V. (DKV), dem Deutschen Ruderverband e.V. (DRV), dem Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDSt), der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft e.V. (DLRG) und dem Deutschen Wasserski- und Wakeboardverband e.V. (DWWV) - unter dem Dach des DOSB als „Forum Wassersport“, verfolgt diese Entwicklung mit großer Sorge. Er sieht für sich und seine zahlreichen gemeinnützigen Vereine erhebliche Nachteile, die im Zuge einer solchen Neustrukturierung drohen.
                  1. Die Reform der WSV missachtet die Belange der Sport- und Freizeitschifffahrt.
                  Der organisierte Wassersport in Deutschland mit seinen über 5.000 Mitgliedsvereinen und über 800.000 Mitgliedern findet im Reformvorhaben keine adäquate Berücksichtigung oder gar Erwähnung. Die Sport- und Freizeitschifffahrt wird im Reformvorhaben offenbar unter „Wassertourismus“ mit subsumiert. Es versteht sich, dass der organisierte Wassersport Partner des Wassertourismus ist, sich aber nicht ausschließlich darüber definiert. Die Vereine des Wassersports erfüllen, wie alle gemeinnützigen Sportvereine, über den Sport hinaus weitergehende wichtige Aufgaben für die Gesellschaft und sind nicht lediglich ‚Wassertourismusvereine‘.
                  Das Reformvorhaben sieht vor, dass die mit dem erforderlichen Fachpersonal ausgestattete WSV des Bundes sich aus der für die Befahrbarkeit unabdingbaren Unterhaltung von Schleusen, Anlegestellen, Häfen, Uferbefestigungen und Fahrwassertiefen zurückzieht. Notwendige Erhaltungsinvestitionen in diesem Teil des deutschen Wasserverkehrsnetzes unterbleiben. Dies gilt insbesondere für die für die Sport- und Freizeitschifffahrt bedeutsamen sog. Neben- sowie Restwasserstraßen.
                  Aus der Sicht der Wassersport- und Wassertourismusentwicklung bedeutsame Strecken des deutschen Wasserstraßennetzes werden entwidmet, renaturiert und damit der Nutzung entzogen. Vereine, die Anlieger eines Wasserstraßenabschnitts sind, der entwidmet werden soll, verlieren zudem ihre Existenzgrundlage, wenn sie ihre Sportart vor Ort nicht mehr ausüben können.
                  Es steht zu befürchten, dass die verminderte oder gar eingestellte Betreuung von sog. „Neben- und Restwasserstraßen“ durch die WSV dazu führt, dass unzählige Investitionen in Sportboothafen- und Vereinsanlagen wirtschaftlich wie verkehrstechnisch entwertet werden, sobald sie von der bundesweiten wie europäischen Infrastruktur abgekoppelt werden.
                  Hinzuweisen ist, dass die Wassersportspitzenverbände und deren Mitgliedsvereine in den zurückliegenden Jahrzehnten stets vorausschauende Mitverantwortung für Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs übernommen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu der bisher außerordentlich positiven Entwicklung in Deutschland beigetragen haben. DSV und DMYV entrichten bereits seit 1985 jährlich pauschale Zahlungen für die Nutzung von Schleusen- und Hebewerken durch die Sport- und Freizeitschifffahrt, von der auch nicht-organisierte Mitglieder, Wassersporturlauber und Charterer profitieren.
                  2. Das System erfordert eine ganzheitliche Betrachtung und Betreuung.
                  Nach unserer fachlichen Einschätzung erfordert das System der deutschen Bundeswasserstraßen eine ganzheitliche Betrachtung und Betreuung in allen seinen Funktionen einschließlich der Wechselbeziehung zum europäischen Wasserwegenetz und zu den landeseigenen und örtlichen Gewässern. Die Ausrichtung der neuen WSV (fast) ausschließlich nach Maßgabe der Belange der gewerblichen Schifffahrt verkennt die Bedeutung des Infrastrukturnetzes der Wasserwege.
                  Deutschland hat aufgrund seiner zentralen Lage in Europa eine herausragende Verantwortung für dieses System.
                  Die verfassungsrechtliche Grundlage für diese Verantwortung des Bundes ergibt sich aus Artikel 87 und 89 des Grundgesetzes. Danach verwaltet der Bund die Bundeswasserstraßen durch eigene Behörden. Er nimmt über den Bereich eines Landes hinausgehende Aufgaben der Binnenschifffahrt und der Seeschifffahrt hoheitlich wahr. Die Verfassung sieht nicht vor, bei der Betreuung der Binnen- und Seeschifffahrt – sie umfasst u.a. Berufsschifffahrt, Passagierschifffahrt, Fischerei- und Fährschifffahrt sowie Sport- und Freizeitschifffahrt - einzelne Verkehrsfunktionen (wie etwa den Gütertransport) herauszugreifen. Eine solche isolierte Verkehrswegebetreuung nur für einzelne Verkehrsfunktionen (wie etwa Frachttransport) ist auch im Straßen, Luft- und Schienen und Luftverkehr völlig unbekannt.
                  Ebenso wie die Verkehrswege im Straßen- und Luftraum dienen die Wasserstraßen vielmehr allen Verkehrsteilnehmern - unabhängig vom Befahrenszweck der einzelnen Wasser-, Land-, oder Luftfahrzeuge.
                  3. Wasserstraßen haben viele Funktionen.
                  Die Wasserstraßen sind wertvoller Teil der europäischen Kulturlandschaft. Flüsse, Seen und Kanäle sind unverzichtbare multifunktionale Verkehrswege und zugleich Lebens-, Erholungs-, Sport- und Freizeitraum für Millionen Menschen. Sie stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang zum Wasserwegenetz in Europa.
                  Das bestehende Netzwerk der deutschen Wasserwege erfüllt Infrastrukturfunktionen, die weit über den Fracht- und Massenguttransport hinausgehen. Bei einer „Konzentration“ der WSV des Bundes auf Strecken mit hoher Tonnage droht eine unwiederbringliche Vernachlässigung wichtiger netzrelevanter Teile der deutschen Verkehrsinfrastruktur.
                  Allein der organisierte Wassersport nutzt das deutsche Netzwerk der Flüsse, Seen und Kanäle. Die Wassersportvereine sind als „Anlieger“ unmittelbar abhängig von der Erhaltung, Pflege und zeitgemäßen Weiterentwicklung dieser Wasserwege, ihrer Anlagen und Einrichtungen und ihrer Verbindung zum europäischen Wasserstraßennetz.
                  4. Vernachlässigung vermeintlichter „Nebenstrecken“ gefährdet das Netzwerk.
                  Die durchgehende Befahrbarkeit – elementare Voraussetzung für die vom Deutschen Bundestag beschlossene Entwicklung des Wassersports und Wassertourismus in Deutschland - wird in Frage gestellt.
                  Wird das Gesamtsystem der Bundeswasserstraßen nicht mehr einheitlich von einer hierfür personell und finanziell ausgestatteten Bundesverwaltung betreut, ist absehbar, dass es in der Peripherie und damit in der Gesamtfunktionalität Schaden nimmt. Dabei können bereits geringe Schäden große Wirkung haben.
                  Wasserstraßen haben in aller Regel keine Umfahrung. Ein einzelnes defektes Schleusentor, eine abgerutschte Böschung, eine versandete Teilstrecke kann bewirken, dass eine ganze Wasserstraße unpassierbar wird und damit eine ganze Region vom übrigen System der Wasserwege abgeschnitten ist. Hochwasserereignisse oder Eisgang können Schäden an Ufern, Anlagen und Fahrzeugen anrichten, wenn ein Wasserweg nicht mehr ordnungsgemäß unterhalten und von Treibgut frei gehalten wird. Für die Sicherheit der Schifffahrt können erhebliche Gefahren entstehen, wenn Schifffahrtshindernisse nicht schnell gemeldet, gekennzeichnet und von einer kompetenten und hierfür ausgestatteten Wasser- und Schifffahrtsverwaltung beseitigt werden.
                  5. Im Vertrauen auf das bundesweite „Netzwerk“ wurde viel investiert.
                  Gemeinnützige Wassersportvereine haben im Vertrauen auf die Funktionalität der Infrastruktur in den zurückliegenden Jahrzehnten tausende von mitgliederfinanzierten und in Eigenleistung betreuten Sportboothäfen im Wert von mehreren hundert Millionen Euro innerhalb des Netzwerks der deutschen Wasserwege angelegt.
                  Wichtige Wasserstraßen wurden im Zuge des Aufbau Ost wieder geöffnet, ausgebaut und mit modernen Infrastruktureinrichtungen wie Schleusen, Anlegestellen, Wasserwanderratsplätzen usw. versehen. Sie wurden für die Passagier-, Sport- und Freizeitschifffahrt zugänglich gemacht und haben viele Kommunen ihrerseits veranlasst, in kommunale Häfen und Anlegestellen zu investieren. Anlagen und Gebäude wurden modernisiert. Unzählige Unternehmen, öffentliche und gemeinnützige Träger haben sich mit ihren Aktivitäten und Investitionen zum Wasser ausgerichtet und im Vertrauen auf den Wasserweg als verbindende Infrastruktur investiert.
                  6. Verkehre verlagern sich.
                  Wenn Wasserstraßen durch Entwidmung der Verkehrsnutzung entzogen werden und damit das Verkehrsnetz ausgedünnt wird, droht eine Verlagerung der Sport- und Freizeitverkehre auf die ohnehin bereits von der gewerblichen Schifffahrt stark frequentierten Schifffahrtsstraßen des Bundes.
                  7. Reform gefährdet Entwicklung des maritimen Tourismus.
                  Anzuführen ist, dass die Konsequenzen aus dem Reformvorhaben der WSV und der geplanten Kategorisierung der Wasserstraßen aus obigen Erwägungen auch mit den Zielsetzungen der „Initiative der Bundesregierung zur Förderung des Wassertourismus“ nicht vereinbar sind.


                  Das „Forum Wassersport“ verlangt daher, dass bei einer Reform der WSV folgende Aspekte einfließen müssen bzw. zu berücksichtigen sind:
                  • eine ganzheitliche Analyse und Bewertung aller wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Funktionen des gesamten deutschen Systems der Bundeswasserstraßen einschließlich ihrer Wechselbezüge zu den Wasserwegenetzen der angrenzenden europäischen Länder sowie der innerdeutschen Landes- und Kommunalgewässer, dies gerade auch unter Einbeziehung der Sport- und Freizeitschifffahrt in Deutschland;
                  • eine Analyse des technischen, personellen und investiven Gesamt-Betreuungsbedarfs der deutschen Wasserwege in ihrer multifunktionalen Bedeutung für den Wirtschafts-, Tourismus-, Sport- und Freizeitstandort Deutschland,
                  • ein ganzheitliches Konzept für die künftige personelle, technische und investive Betreuung und Weiterentwicklung der deutschen Wasserwege unter Berücksichtigung der Prognosen für die Frachtschifffahrt u n d die übrige Schifffahrt einschließlich des vom Deutschen Bundestag mehrfach festgestellten Entwicklungspotenzials im Wassersport und Wassertourismus,
                  • die ausdrückliche Nennung der Sport- und Freizeitschifffahrt als weiterer relevanter Faktor aller Planungen und Entscheidungen,
                  • die Beteiligung des Deutschen Olympischen Sportbundes und der im „Forum Wassersport“ zusammengeschlossenen Wassersportspitzenverbände an den weiteren Fachberatungen zur Reform der WSV und zur künftigen Strukturierung und Betreuung der Bundeswasserstraßen.

                  Mit freundlichen Grüßen

                  DEUTSCHER OLYMPISCHER SPORTBUND

                  Bernd Roeder
                  Justitiar und Beauftragter für den Wassersport
                  Mit wassersportlichem Gruß Reiner
                  Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige.
                  (Lucius Annaeus Seneca, römischer Philosoph, 4 v. Chr. – 65 n. Chr.)

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